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   OLG Hamm, 03.04.2007 - 1 UF 24/07   

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https://dejure.org/2007,6163
OLG Hamm, 03.04.2007 - 1 UF 24/07 (https://dejure.org/2007,6163)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.04.2007 - 1 UF 24/07 (https://dejure.org/2007,6163)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. April 2007 - 1 UF 24/07 (https://dejure.org/2007,6163)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 538 Abs. 2; ; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 4; ; ZPO § 621 a Abs. 1; ; ZPO § 621 e; ; ZPO § 621 e Abs. 3; ; ZPO § 623 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 242; ; BGB § 1587 b

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 623 Abs. 1 S. 2; BGB § 242; BGB § 1587b
    Prüfungspflicht des Familiengerichts zur Wirksamkeit einer Vereinbarung zum Ausschluss des Versorgungsausgleiches

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1257
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.02.2004 - XII ZR 265/02

    Zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen

    Auszug aus OLG Hamm, 03.04.2007 - 1 UF 24/07
    Da das Familiengericht - von seinem Rechtsstandpunkt folgerichtig - keine Feststellung zur Wirksamkeit des von den Parteien vor der Eheschließung vereinbarten Ausschlusses des Versorgungsausgleichs getroffen hat, wozu nach der neueren Rechtsprechung des BGH grundsätzlich Veranlassung besteht (BGH FamRZ 2005, 26; 2004, 601), wenn der Verzicht ohne einen Ausgleich erfolgt ist, war das Verfahren zur erneuten Prüfung und Entscheidung an das Familiengericht zurückzuverweisen.
  • BGH, 06.10.2004 - XII ZB 110/99

    Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle eines notariellen Ehevertrages

    Auszug aus OLG Hamm, 03.04.2007 - 1 UF 24/07
    Da das Familiengericht - von seinem Rechtsstandpunkt folgerichtig - keine Feststellung zur Wirksamkeit des von den Parteien vor der Eheschließung vereinbarten Ausschlusses des Versorgungsausgleichs getroffen hat, wozu nach der neueren Rechtsprechung des BGH grundsätzlich Veranlassung besteht (BGH FamRZ 2005, 26; 2004, 601), wenn der Verzicht ohne einen Ausgleich erfolgt ist, war das Verfahren zur erneuten Prüfung und Entscheidung an das Familiengericht zurückzuverweisen.
  • OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - 1 UF 22/05

    Zur Wirksamkeit des vertraglichen Ausschlusses des Versorgungsausgleichs

    Auszug aus OLG Hamm, 03.04.2007 - 1 UF 24/07
    Demzufolge ist auch keine Entscheidung getroffen worden, deren Rechtskraft der jetzigen Durchführung des Versorgungsausgleichs entgegenstehen würde (OLG Düsseldorf NJW 2006, 234).
  • BGH, 30.09.1992 - XII ZB 100/89

    Beurteilungsgrundlagen für unzulässige Rechtsausübung bei Versorgungsausgleich -

    Auszug aus OLG Hamm, 03.04.2007 - 1 UF 24/07
    Das Verfahren ist jedoch zu keinem Zeitpunkt eingeleitet worden, wozu die Aufnahme von Ermittlungen durch das Familiengericht in Form von Einholung von Auskünften der Rentenversicherungsträger erforderlich ist (BGH NJW 1992, 3293).
  • OLG Celle, 13.08.2008 - 15 UF 185/07

    Materielle Rechtskraft des Wegfalls des Versorgungsausgleichs aufgrund einer

    Sei der Versorgungsausgleich im Hinblick auf eine ehevertragliche Regelung oder eine Vereinbarung gemäß § 1587o BGB nicht durchgeführt worden und stelle sich später deren Nichtigkeit heraus, sei es den Eheleuten grundsätzlich eröffnet, die Durchführung des Versorgungsausgleichs später geltend zu machen (vgl. BGH FamRZ 2002, 1553. OLG Düsseldorf FamRZ 2006, 793. OLG Bremen FamRZ 2007, 1180. OLG Hamm FamRZ 2007, 1257, 1258. differenzierend Wick, Der Versorgungsausgleich, 2. Aufl., Rn. 368).
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